BE FIT! Fitnessclub

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des BE FIT! Fitnessclubs

Stand: Jänner 2025

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem BE FIT! Fitnessclub und seinen Mitgliedern über die Nutzung der Einrichtungen und angebotenen Leistungen.

  1. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Einrichtung während der jeweils gültigen Öffnungszeiten (Stand April 2025: Mo-Fr 05:00-23:00 Uhr, Sa/So/Feiertag 06:00-20:00 Uhr). Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.

(2) Mitglied kann werden, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat. Personen unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Für Minderjährige dürfen grundsätzlich nur BASIC-Tarife (mit oder ohne Bindung) inklusive Trainingsbetreuung abgeschlossen werden (durch einen Erziehungsberechtigten). Ein Training ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist erlaubt. Sollte im Ausnahmefall ein Vertrag ohne Trainerbetreuung abgeschlossen werden (z.B. PROFI-Tarif), ist eine zusätzliche, schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. In dieser ist zu bestätigen, dass sie sich der Empfehlung des Studios bewusst sind, dennoch auf eine Betreuung verzichten und ihr minderjähriges Kind eigenverantwortlich für einen Tarif ohne TrainerIn auswählen.

(3) Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar – dies gilt auch für Gutscheine und 10er-Blöcke. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium ausschließlich persönlich zu nutzen. Bei schuldhafter Weitergabe ist ein pauschaler Schadensersatz von 300,00 EUR zu leisten. Ein geringerer Schaden kann vom Mitglied nachgewiesen werden.

(4) Änderungen vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung) sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entstehende Kosten bei unterlassener Mitteilung trägt das Mitglied.

(5) Im Rahmen von Aktivitäten und Veranstaltungen des BE FIT! Fitnessclubs können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial, auf dem es zu sehen ist, für Presseberichte sowie auf den Social-Media-Kanälen, Webseiten und in Publikationen des BE FIT! Fitnessclubs veröffentlicht werden darf. Sollte das Mitglied damit nicht einverstanden sein, wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BE FIT! Fitnessclubs gebeten.

  1. Nutzung der Einrichtung

(1) Der Zugang erfolgt mittels Membercard oder Memberband. Diese sind sorgfältig aufzubewahren, Verluste sind unverzüglich zu melden.

(2) Die jeweils gültige Hausordnung ist verbindlich – diese hängt jeweils bei den Männer- und Frauenumkleiden aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

(3) Spinde stehen kostenfrei während der Trainingszeit zur Verfügung und dürfen nur in dieser Zeit genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde (z.B. nicht deklarierte Dauerspinde) zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen. Für den Verschluss ist ein eigenes Schloss mitzubringen oder an der Theke zu erwerben. Für Verlust oder Diebstahl übernimmt das Studio keine Haftung.

(4) Die Parkplätze dürfen nur während der Trainingszeit genutzt werden. Eine missbräuchliche Nutzung wird zur Anzeige gebracht.

(5) Kinder dürfen sich nur im Lounge-Bereich aufhalten und keine Geräte benutzen – auch nicht in Begleitung der Eltern. Eltern haften für ihre Kinder.

  1. Mitgliedsbeiträge

(1) Mitgliedsbeiträge werden wöchentlich im Voraus abgebucht, ausgenommen sind Jahresverträge (jährliche Zahlung) und der monatlich kündbare BASIC-Tarif (monatliche Abbuchung).

(2) Das Mitglied ist für ausreichende Kontodeckung verantwortlich. Rücklastschriftkosten trägt das Mitglied.

(3) Für Ersatzkarten bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr fällig, die der bei Erstausgabe geltenden Verwaltungsgebühr entspricht. Ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden.

(4) Zusätzliche Produkte (z.B. Riegel, Logbuch, Eiweißpulver) und Leistungen des Studios (z.B. Personal Training, zusätzliche BIA-Analyse), die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

(5) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht der Firma BE FIT! Fitnessclub das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

  1. Vertragsdauer & Kündigung

(1) Die reguläre Mitgliedschaft hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten – ausgenommen ist der Tarif „Flexible“, auf den im nächsten Absatz eingegangen wird. Eine Kündigung des Vertrags ist jederzeit während der Laufzeit möglich, muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Ablauf der 12 Monate schriftlich bei BE FIT! Fitnessclub eingehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. Für diese Verlängerung gelten jedoch nicht mehr die vergünstigten Konditionen des Jahresvertrags, sondern die regulären Preise des Tarifs „Flexible“. Die monatlich verlängerte Mitgliedschaft kann jeweils bis spätestens 7 Tage vor Ablauf des aktuellen Vertragsmonats (maßgeblich ist das ursprüngliche Eintrittsdatum) schriftlich gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung läuft der Vertrag weiterhin monatlich weiter. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen, wobei als Kündigungsdatum das Datum des ursprünglich unterschriebenen Vertrags gilt.

Sonderfall: Tarif „Flexible“ – Dieser Tarif ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Monatsende schriftlich erfolgen. Auch hier zählt als Monatsbeginn das ursprüngliche Eintrittsdatum.

(2) Eine vorzeitige Vertragskündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Schwangerschaft ab Karenz) möglich. Erfolgt eine außerordentliche Kündigung durch das Mitglied ohne wichtigen Grund (z.B. Krankheit, Umzug >30 km), behält sich BE FIT! das Recht vor, gewährte Rabatte, Aktionen (z. B. Freimonate, ermäßigte Startgebühr) oder Vorteile anteilig nachzuverrechnen. Die Nachverrechnung orientiert sich an der regulären Wochen-/Monatsgebühr ohne Rabatt. Alternativ kann eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2 Monatsbeiträgen berechnet werden. Diese Regelung dient der Deckung der entstandenen Kosten und ist unabhängig von einer Weiterverwertung des Mitgliedsplatzes.

(3) Kündigungen sind unter Angabe von Namen und Geburtsdatum schriftlich an die Adresse Werkstraße 1, 8682 Hönigsberg oder per E-Mail an info@be-fit.cc zu senden.

  1. Verbote im Studio

(1) Im Studio gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Darüber hinaus ist der Konsum von Suchtmitteln jeglicher Art untersagt. Mitglieder dürfen ausschließlich solche verschreibungspflichtigen Medikamente mitführen, die ihnen persönlich ärztlich verordnet wurden. Das Mitbringen oder Mitführen anderer verschreibungspflichtiger Medikamente oder sonstiger Substanzen, die der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit dienen sollen, ist verboten. Ebenso ist es untersagt, solche Mittel – unabhängig davon, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich – Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder anderweitig zugänglich zu machen. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist der BE FIT! Fitnessclub berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Fitnessclub ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist lediglich der nachgewiesene Betrag zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(2) Jegliche gewerbliche Nutzung der Trainingsfläche durch Mitglieder ist im BE FIT! Fitnessclub strengstens untersagt. Dies betrifft insbesondere die Betreuung in den Bereichen Fitness, Gesundheit und Ernährung. Bei Beobachtung von Abwerbungsversuchen oder einer gewerblichen Betreuung von Mitgliedern durch andere Mitglieder ist mit der sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft zu rechnen. Darüber hinaus behält sich der Fitnessclub das Recht vor, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Auch hier bleibt dem Mitglied der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der nachgewiesene Betrag ist in diesem Fall zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ebenfalls vorbehalten.

  1. Haftung

(1) Der BE FIT! Fitnessclub erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich eines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder zur Aufklärung von Straftaten dient.

(2) Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie die Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst und gespeichert. Diese Daten werden in anonymisierter Form zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.

(3) Teile des Studios werden aus Sicherheitsgründen per Video überwacht. Aufzeichnungen werden im Einzelfall gespeichert, sofern und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Videoüberwachung sowie die überwachten Bereiche sind durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet.

(4) Zum Schutz vor Missbrauch und zur Zugangskontrolle willigt das Mitglied ein, dass der BE FIT! Fitnessclub ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuordnet.

(5) Im Rahmen von Aktivitäten, Veranstaltungen o. Ä., die vom BE FIT! Fitnessclub organisiert werden, können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial, auf dem es abgebildet ist, für Presseberichte sowie zur Veröffentlichung in sozialen Medien, auf der Website und in Publikationen des BE FIT! Fitnessclubs verwendet werden darf. Sofern das Mitglied dieser Nutzung widersprechen möchte, ist es verpflichtet, eigenständig vor Ort Kontakt mit den Mitarbeitenden des BE FIT! Fitnessclubs aufzunehmen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Mitglied.

  1. Datenschutz

Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und Sicherheit (z. B. Zutrittskontrolle, Kameraüberwachung, Trainingsoptimierung). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, gesetzlich vorgeschrieben. Die Datenschutzrichtlinie wird eingehalten. Ein Foto des Mitglieds wird dem Mitgliederprofil zugeordnet. Siehe Punkt 2(5) zu Medienveröffentlichungen.

  1. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB sind jederzeit möglich und werden dem Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei Widerspruch steht dem Studio ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende zu.

  1. Pandemie-/Epidemie-Regelung

Sollte es aufgrund behördlicher Anordnung (z. B. Pandemie, Epidemie oder vergleichbarer außergewöhnlicher Umstände) zu einer vorübergehenden Schließung des BE FIT! Fitnessclubs kommen, wird der wöchentliche bzw. monatliche Mitgliedsbeitrag weiterhin eingezogen. Das daraus entstehende Zeitguthaben wird dem Mitglied nach Ablauf oder Verlängerung der Mitgliedschaft (binnen 12 Monaten) gutgeschrieben. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um den entsprechenden Zeitraum. In besonderen Härtefällen (z. B. Kurzarbeit, Einkommensverlust etc.) bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme mit unserem Team, um individuelle Lösungen zu finden. Die Verantwortung für die fristgerechte Einlösung des Zeitguthabens liegt beim Mitglied. Diese Regelung gilt für sämtliche Mitgliedsverträge und bleibt auch für zukünftige vergleichbare Situationen aufrecht. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche zum Zeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben (z. B. 3-G-Regelung oder vergleichbare Maßnahmen) eigenverantwortlich einzuhalten. Das Personal ist berechtigt, die Einhaltung zu kontrollieren und im Interesse eines sicheren und geordneten Clubbetriebs entsprechende Weisungen zu erteilen. Bei wiederholter Missachtung solcher Regelungen trotz vorheriger Verwarnung kann dem Mitglied der Zutritt zum Fitnessclub für einen Zeitraum von zwei Wochen untersagt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift des Mitgliedsbeitrags für diesen Zeitraum.