Allgemeine Geschäftsbedingungen des BE FIT! Fitnessclubs
(Stand Mai, 2021)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der Firma BE FIT! Fitnessclub und den Mitgliedern.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten (Stand Mai 2021: MO-FR 05:00 bis 23:00 Uhr, SA/SO/Feiertag 06:00 bis 22:00 Uhr), welche bei der Eingangstür im Studio aushängen. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten sind dem BE FIT! Fitnessclub vorbehalten. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.
(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Im Falle einer Minderjährigkeit ist nur der Abschluss eines BASIC-Tarifs (mit oder ohne Bindung) mit Trainingsbetreuung möglich. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist Personenbezogen und kann nicht übertragen werden – das gilt auch bei der Einlösung von Gutscheinen in Form von 10er Blöcken oder Ähnlichem. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Firma BE FIT! Fitnessclub bleibt davon unberührt.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
(5) Im Rahmen diverser Aktivitäten, Veranstaltungen etc. die vom BE FIT! Fitnessclub veranstaltet werden, können Fotografien und/oder Filme bzw. Videos erstellt werden. Das Mitglied stimmt zu, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen es abgebildet ist, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten Sozialen Medien, Publikationen und auf Webseiten des BE FIT! Fitnessclubs veröffentlicht werden. Sollte das Mitglied nicht zustimmen, muss es dementsprechend zu einer Kontaktaufnahme mit MitarbeiterInnen des BE FIT! Fitnessclubs kommen.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zugangsmedium (derzeit: Membercard). Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung der Karte oder des Mitgliedsbandes. Das Mitglied ist verpflichtet, die Membercard oder das Memberband sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt jeweils bei den Männer- und Frauenumkleiden aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(3) Dem Mitglied stehen Spinde zur Verfügung und es ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Zur Verschließung der Spinde muss ein eigenes Schloss mitgebracht werden oder eines bei der Theke erworben werden. Bei Verlust von Wertgegenständen besteht keine Haftung. Das Studio ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
(4) Die Parkplätze stehen nur für Mitglieder zu den Trainingszeiten bzw. der -dauer zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Eine vertragswidrige Nutzung wird zur Anzeige gebracht.
(5) Die Kinder müssen sich im Lounge-Bereich aufhalten und dürfen die Trainingsfläche nicht betreten. Weiters dürfen die Kinder kein Fitnessgeräte (auch nicht im Beisein des Erziehungsberechtigten) benutzen. Eltern haften für ihre Kinder.
4. Mitgliedsbeiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden wöchentlich im Voraus zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen – ausgenommen sind Jahresverträge mit Vorauszahlung oder der BASIC-Tarif ohne Bindung.
(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vollständig vom Mitglied zu tragen.
(3) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe der Membercard wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale an. Im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Verwaltungspauschale dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(4) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
(5) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht der Firma BE FIT! Fitnessclub das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Die Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um einen Monat, wobei dabei jedoch nicht die bei Abschluss eines Jahresvertrages geltenden vergünstigten Konditionen, sondern die standardmäßigen Konditionen von € 60,00 gelten. Die monatliche automatische Verlängerung der Vertragsbeziehung ist binnen 14 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Monates zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Die monatliche Verlängerung gilt solange, als nicht eine ausdrückliche schriftliche Kündigung gegenüber BE FIT! Fitnessclub erklärt wird. Eine Verlängerung dieser Vereinbarung um ein weiteres Jahr zu den bei Abschluss dieser Vereinbarung vereinbarten Konditionen ist mit einer Frist von 1 Woche zum vereinbarten Vertragsende in schriftlicher Form möglich. Die Kündigung des Mitglieds muss schriftlich erfolgen und das Kündigungsdatum entspricht dem des unterschriebenen Vertrages – etwaiige Ruhezeiten oder Stilllegungen beeinflussen dieses Datum nicht.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
(3) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden – ausgeschlossen sind der Weekend- und Profi-Tarif. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. Die wöchentliche Zahlung bleibt dabei unverändert. Das hierbei entstandene Zeitguthaben wird unmittelbar nach Verlängerung oder Ablauf der Mitgliedschaft nach 12 Monaten gutgeschrieben. Um dieses Zeitguthaben verlängert sich die Vertragsdauer.
(4) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
(5) Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe des Namens und Geburtsdatums zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die Firma BE FIT! Fitnessclub, Werkstraße 1, 8682 Hönigsberg oder per Mail an die E-Mail-Adresse info@be-fit.cc zu versenden.
(6) Bei Vertragskündigung des/der Partners/-in erlöschen auch die Konditionen aus dieser Vereinbarung und werden automatisch der Standartvereinbarung je nach Laufzeit angepasst. Außerdem erlischt nach Eingang der Kündigung jeglicher Anspruch auf die Einlösung eines Zeitguthabens bzw. Bonuszeit – ausgenommen im Falle einer behördlichen Schließung.
6. Konsumverbote; verbotene Gegenstände
Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass die Firma BE FIT! Fitnessclub ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den BE FIT! Fitnessclub bleibt davon unberührt.
Im BE FIT! Fitnessclub ist jegliche gewerbliche Nutzung der Trainingsfläche durch die Mitglieder strengstens untersagt! Dies gilt vor allem für die Betreuung im Bereich Fitness, Gesundheit und Ernährung. Sollte das Personal des BE FIT! Fitnessclub eine Abwerbung und/oder Betreuung von Mitgliedern wahrnehmen, ist mit einer sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft zu rechnen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist das Studio dazu ebenso dazu berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass der BE FIT! Fitnessclub ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den BE FIT! Fitnessclub bleibt davon unberührt.
7. Haftung
Der BE FIT! Fitnessclub haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom BE FIT! Fitnessclub, deren gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht vom BE FIT! Fitnessclub zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen; von Seiten BE FIT! Fitnessclub werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
8. Datenschutz
Der BE FIT! Fitnessclub erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied dem BE FIT Fitnessclub, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.
Im Rahmen diverser Aktivitäten, Veranstaltungen etc. die vom BE FIT! Fitnessclub veranstaltet werden, können Fotografien und/oder Filme bzw. Videos erstellt werden. Das Mitglied stimmt zu, dass Fotografieren und Videomaterialien, auf denen es abgebildet ist, zur Presse-Berichterstattung verwenden und in verschiedensten Sozialen Medien, Publikationen und auf der Webseite des BE FIT! Fitnessclubs veröffentlicht werden. Sollte das Mitglied nicht zustimmen, muss es dementsprechend zu einer Kontaktaufnahme mit MitarbeiterInnen des BE FIT! Fitnessclubs, wobei die Verantwortung hier voll und ganz beim Mitglied liegt!
9. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn der BE FIT! Fitnessclub das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalt einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist der BE FIT! Fitnessclub berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem BE FIT! Fitnessclub aufrechnen.
10. Zusatzbestimmungen Pandemie/Epidemie etc.
Sollte es zu einer behördlichen Schließung (z.B. Pandemie, Epidemie etc.) kommen, wird der wöchentliche/monatliche Mitgliedsbeitrag weiterhin eingezogen, das dabei entstandene Zeitguthaben wird unmittelbar nach Verlängerung oder Ablauf der Mitgliedschaft nach 12 Monaten gutgeschrieben. Um dieses Zeitguthaben verlängert sich die Vertragsdauer. In Sonderfällen (z.B. Kurzarbeit etc.) ist eine Kontaktaufnahme mit dem Personal des BE FIT! Fitnessclubs unbedingt erforderlich, um individuelle Regelungen zu vereinbaren. Die Einlösung obliegt vollständig in der Verantwortung des/r Vertragspartner/-in. Diese Regelung gilt für alle Verträge.
Das Mitglied ist dazu verpflichtet sämtliche behördliche Maßnahmen (z.B. 3-G-Regelung), welche die Corona-Pandemie oder ähnliche Gegebenheiten betreffen, mit bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen. Erfolgt nach erstmaliger Verwarnung eine erneute Missachtung der Maßnahmen oder Regelungen verliert das Mitglied für eine Dauer von zwei Wochen die Zugangsberechtigung. Der Mitgliedsbeitrag wird während dieses Zeitraums weiterhin eingezogen und das Mitglied hat keinen Anspruch auf Kostenersatz in Form von Geldbeträgen oder Bonuszeiten.